Das Fürstentum Sabourg erklärt sich zu einem souveränen Staat. Diese Erklärung ist nicht von der Anerkennung durch andere Staaten abhängig, noch von den Vereinten Nationen, noch von einem externen Organ. Sie beruht auf:
- Fortlaufende Staatsführung — Eine ununterbrochene Souveränsfolge seit 1261.
- Institutioneller Apparat — Eine funktionsfähige Staatsstruktur, bestehend aus Räten, Ministerien und einer Kanzlei.
- Weltliche Autorität — Die Ausübung staatlicher und richterlicher Funktionen innerhalb seines anerkannten Bereichs.
- Internationales Engagement — Diplomatische Mitteilungen, Verträge und formelle Ersuchen an andere Staaten und internationale Organe.
- Eigenständige Rechtsidentität — Für das Fürstentum einzigartige Gesetze, Bräuche und Verfassungstraditionen.
Der Umstand, dass das Territorium des Fürstentums heute von der Italienischen Republik verwaltet wird, widerlegt seinen Souveränitätsanspruch nicht. Das Fürstentum behauptet, den Status einer „souveränen Enklave ohne territorialen Besitz“ innezuhaben — ein Rechtsstatus ohne moderne Parallele, aber für den es internationale Anerkennung anstrebt.